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NEIN zur Abschaffung der Verrechnungssteuer

Am 25. Sep­tem­ber ent­schei­det das Schwei­zer Stimm­volk dar­über, ob der Bund die Ver­rech­nungs­steuer abschaf­fen darf. Die­ser sieht darin einen Wett­be­werbs­nach­teil für die Schwei­zer Unter­neh­men und den Finanz­platz. Doch sind wei­tere Steu­er­er­leich­te­run­gen für Unter­neh­men ange­bracht? Die EVP Schweiz sagt deut­lich Nein. Nun sind erst ein­mal die Fami­lien an der Reihe.

 

Zins­zah­lun­gen auf Obli­ga­tio­nen unter­lie­gen in der Schweiz der Ver­rech­nungs­steuer. Den Besit­zern von Obli­ga­tio­nen wer­den zunächst nur 65% der Zin­sen aus­be­zahlt. Die 35% Ver­rech­nungs­steuer erhält der Inves­tor zurück­er­stat­tet, wenn er die Zins­er­träge bei der Steu­er­er­klä­rung sau­ber dekla­riert. Dadurch ent­stehe ein Wett­be­werbs­nach­teil gegen­über Län­dern, die keine sol­che Steuer ken­nen und die­ser soll durch die Abschaf­fung besei­tigt wer­den.

 

Die EVP lehnt die Abschaf­fung ab. Die Ver­rech­nungs­steuer bezweckt in ers­ter Linie die Ein­däm­mung der Steu­er­hin­ter­zie­hung und soll des­halb bei­be­hal­ten wer­den. Zudem hat der Bun­des­rat mit der Steu­er­re­form STAF und der Abschaf­fung der Indus­trie­zölle die Unter­neh­men bereits ent­las­tet. Er soll nun erst ein­mal die ver­fas­sungs­wid­rige Mehr­be­las­tung der Ehe­paare bei Steu­ern und AHV (Hei­rats­strafe) besei­ti­gen, bevor er wei­tere Erleich­te­run­gen für Gross­un­ter­neh­men ins Auge fasst.

Bar­bara Stot­zer, Gross­rä­tin, Büren a.d. Aare