Die Initiative will sicherstellen, dass jede Person frei entscheiden kann, ob sie sich impfen lassen will oder nicht. Die Initiative formuliert dieses Anliegen jedoch sehr generell: Bei jedem staatlichen Eingriff in die körperliche oder geistige Unversehrtheit muss die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen. Damit schränkt die Initiative insbesondere das staatliche Gewaltmonopol im Polizeiwesen, in Strafverfolgung und Strafvollzug oder im Ausländer- und Asylwesen weitreichend ein.
Würde die Initiative angenommen, dürfte zum Beispiel die Polizei keinen Verdächtigen mehr festnehmen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung. Das Grundrecht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf die körperliche und geistige Unversehrtheit, ist in der Bundesverfassung bereits heute festgeschrieben. Der Staat kann dieses Grundrecht nur unter bestimmten Bedingungen einschränken.
Es muss dafür eine gesetzliche Grundlage vorhanden sein, ein öffentliches Interesse vorliegen oder die Grundrechte anderer Personen sind in Gefahr. Auch müssen die Einschränkungen verhältnismässig sein.
Fazit: Die EVP stand und steht weiterhin klar zum Grundsatz: keine staatliche Impfpflicht. Die Initiative ist jedoch so formuliert, dass ihre Umsetzung das staatliche Gewaltmonopol unverhältnismässig einschränken würde. Deshalb lehnt die EVP die Initiative ab.
Philippe Messerli, Grossrat, Nidau