EVP beschliesst Stimmfreigabe zur 13. AHV-Rente

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EVP beschliesst Stimmfreigabe zur 13. AHV-Rente

Die Dele­gier­ten der EVP Kanton Bern unterstützen die kantonale Vorlage zur Einführung der Dringlichen Gesetzgebung einstimmig. Die EVP erhofft sich damit eine Verbesserung der Krisentauglichkeit des Kantons. Eine Erhö­hung des Ren­ten­ein­tritts­al­ters, wie es die Renteninitiative fordert, lehnt die EVP so kurz nach der letzten AHV-Reform ab. Bei der Frage, ob die Initiative für eine 13. AHV-Rente ein sinnvolles Mittel ist, um Altersarmut zu bekämpfen oder ob damit per «Giess­kan­ne» zu viel Geld unwirksam eingesetzt würde, sind die EVP-Delegierten sehr gespalten und beschliessen Stimmfreigabe.

Ja zur Dringlichen Gesetzgebung zur Verbesserung der Krisentauglichkeit des Kantons

Einstimmig Ja sagen die Delegierten zur Einführung der Dringlichen Gesetzgebung. Die Corona-Pandemie ist seit gut zwei Jahren vorbei. Auch wenn diese vom Kanton insgesamt gut bewältigt worden ist, besteht nicht zuletzt auf institutioneller Ebene Optimierungsbedarf. Mit der Einführung der Dringlichen Gesetzgebung wird im Krisenfall sowohl die Handlungsfähigkeit der Behörden als auch die demokratische und rechtsstaatliche Legitimität staatlicher Entscheide gestärkt. Dank dem Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit im Parlament und einer obligatorischen Volksabstimmung spätestens sechs Monate nach Erlass eines dringlichen Gesetzes ist sichergestellt, dass die Volksrechte nicht ausgehebelt werden.

 

Stimmfreigabe zur Initiative für eine 13. AHV-Rente

Sehr uneinig sind sich die Berner EVP-Delegierten bei der Beurteilung einer 13. AHV-Rente. Das Ziel, den älteren Menschen einen wirt­schaft­lich einigermassen gesi­cher­ten Lebens­abend in Würde zu ermög­li­chen, ist unbe­strit­ten. Um jedoch Alters­ar­mut effek­tiv zu bekämpfen, sollten die Gel­der bedarfs­ge­recht und gezielt ein­ge­setzt wer­den. Ob, wann und wie tatsächlich Verbesserungen - zum Beispiel beim EL-Eintritt, bei der AHV-Minimalrente oder mit einer Pflegeversicherung - möglich sein werden, ist ungewiss. Weil aus Sicht der EVP sowohl die Pro- wie auch die Gegenargumente sehr ernst zu nehmen sind, beschliesst die EVP Stimmfreigabe.

 

Nein zur Renteninitiative

Die Ren­ten­in­itia­tive lehnen die EVP-Dele­gier­ten ohne Gegenstimme ab. Für die EVP ist unbe­strit­ten, dass es wei­tere Schritte braucht, um die Finan­zie­rung der Alters­vor­sorge nach­hal­tig zu sta­bi­li­sie­ren. Es wäre jedoch ein Affront gegen die Frauen, würde man unmit­tel­bar im Anschluss an die Reform AHV 21 das Ren­ten­ein­tritts­al­ter erneut erhö­hen. Jetzt gilt es erst ein­mal Erfah­run­gen mit dem fle­xi­blen Ren­ten­ein­tritts­al­ter zu sam­meln und auf die Vorschläge des Bundesrates zur längerfristigen Stabilisierung der AHV zu warten.